Wissenswertes
Regelmäßige Kontrollen
wir bieten Ihnen professionelle und bedarfsorientierte regelmäßige Kontrollen zu einem geringen Pauschalpreis an. Die Ergebnisse dokumentieren wir in Ihrem Betriebstagebuch.
Gesetzliche Bestimmungen hierzu:
In Deutschland richtet sich die Wartung nach der DIN 1999-100/200. Verpflichtend ist die monatliche Kontrolle durch einen Sachkundigen (DIN 1999-100 Punkt 14.3) mit
- Messung von Schichtdicke bzw. Volumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit
- Messung des Schlammspiegels bzw. –volumens
- Kontrolle Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses des Abscheider
(der den Abscheider blockiert, wenn das Sammelvolumen erschöpft ist)
oder soweit vorhanden der Alarmeinrichtung, die die Erschöpfung der Sammelkapazität anzeigt.
Letzteres ist erst 6 Monate nach einer Generalinspektion wieder nötig.
- Sichtkontrolle von Wasserstand vor und hinter Koaleszenzeinsatz
während Durchfluss um ggf. Verstopfung des Einsatzes festzustellen.
- Kontrolle von ev. Sonderkonstruktionen
Dokumentation hierzu im Betriebstagebuch
Betriebstagebuch:
Ein Betriebstagebuch ist zu führen, in dem die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe sowie die Beseitigung evtl. festgestellter Mängel zu dokumentieren sind.
Die Eintragungen sind durch den Sachkundigen durch Unterschrift zu bestätigen.
Im Betriebstagebuch sind Nachweise zu den gegebenenfalls eingesetzten Wasch- und Reinigungsmitteln, sowie Betriebs- und Hilfsstoffen zu führen. Das Betriebstagebuch, die Wartungsverträge, die Entsorgungsnachweise und die Prüfberichte sind fünf Jahre aufzubewahren und dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz und dem Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage auf Verlangen vorzulegen.
Regelmäßige halbjährliche Wartungen
werden durch unser geschultes Personal durchgeführt.
Gesetzliche Bestimmungen hierzu:
Verpflichtend ist gemäß Punkt 14.4 der Norm auch eine halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen mit Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes
mit Reinigung oder Austausch nach Angaben des Herstellers soweit erforderlich Reinigung und Leerung
soweit vorhanden Reinigung der Ablaufrinne im Probeentnahmeschacht
Die Wartungsperiode kann auf maximal 12 Monate ausgedehnt werden, wenn die Anlage nur der Absicherung von Flächen und Anlagen dient oder der Behandlung von Regenwasser.
Die monatliche Kontrolle und die halbjährliche Wartung müssen in einem Betriebstagebuch dokumentiert werden.
Hinweis: Als „sachkundig“ werden Personen des Betreibers oder beauftragter Dritter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht durchführen. Die sachkundige Person kann die Sachkunde für Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z.B. die einschlägigen Hersteller, Berufsverbände, Handwerkskammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.
Gründliche Entleerungen, Säuberungen und fachgerechte Entsorgungen
Wir sind dem Länder eANV angeschlossen, somit wird eine lückenlose Dokumentation von der Abfall-Entnahme bis zur Entsorgung gewährleistet.
Bei jeder Entleerung wird bei Bedarf der Filter durchgespült, falls Filter oder Koaleszenzmaterial nicht mehr funktionsfähig sind wird der Betreiber darauf hingewiesen. Somit ist gewährleistet, dass nicht nur der Inhalt des Abscheiders entnommen wird sondern auch die Funktionalität nach Entnahme garantiert wird. Ebenso wird bei jeder Entleerung der Schwimmer kontrolliert.
Gesetzliche Bestimmungen hierzu:
Entsorgung: Die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit ist spätestens zu entnehmen, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit erreicht ist. Die Speichermenge ist im Typenschild
bzw. in den technischen Unterlagen zum Abscheider aufgeführt.
Die Entsorgung des im Schlammfang/Schlammsammelraum enthaltenen Schlammes muss nach Empfehlung des Herstellers erfolgen oder nach Prüfung durch einen Sachverständigen.
Gesetzlich vorgeschriebene Generalinspektionen
die gesetzlich vorgeschriebene 5-Jahres-Inspektion wird von uns fachgerecht und gründlich durchgeführt – es erfolgt eine umfangreiche Dokumentation.
Generalinspektion:
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung, in einer Generalinspektion gemäß Abschnitt 14.6 der DIN 1999 Teil 100 durch
einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Betrieb zu prüfen. Hierbei ist die
Dichtheitsprüfung gemäß Abschnitt 15 der DIN 1999 Teil 100 vorzunehmen. Das Ergebnis der Generalinspektion ist in einem Prüfbericht darzustellen.
Dies gilt ebenso bei Fettabscheidern gemäß - DIN 4040-100 / EN 1825
Sanierungen – Still-Legungen – Um- und Neubau von Abscheider-Anlagen
Sollten Sanierungen, Still-Legungen oder Um- und Neubau erforderlich sein bieten wir Ihnen hierzu umfangreiche Beratung, reale Angebote, fachgerechte Durchführung und Abnahme an.
Rohr- und Kanalreinigung
Um Ihnen eine „Rundumversorgung“ für Abscheider-Anlagen anbieten zu können gehört auch die Beseitigung von Rohr- oder Kanalverstopfungen dazu. Selbstverständlich werden wir Ihnen auch hier mit moderner Technik und fachkundigem Personal rasch helfen.
Tankreinigung – Tankschutz – Tank-Still-Legungen
Unser Dienstleistungs-Sortiment haben wir kürzlich erweitert und sind so in der Lage
Tankreinigung – Tankschutz – Tank-Still-Legungen uvm. anzubieten.
Selbstverständlich auch hier mit qualifiziertem Personal. Sprechen Sie uns an.